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OLG Hamm, 09.11.2009 - I-8 U 46/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer in der Form einer BGB-organisierten Sozietät von Rechtsanwälten zur Rentenzahlung an aus Altersgründen ausgeschiedene Gesellschafter
- Judicialis
BGB § 707
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 707
Verpflichtung des ausgeschiedenen Gesellschafters einer in der Form einer BGB -organisierten Sozietät von Rechtsanwälten zur Rentenzahlung an aus Altersgründen ausgeschiedene Gesellschafter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 13.01.2009 - 11 O 155/08
- OLG Hamm, 09.11.2009 - I-8 U 46/09
- OLG Hamm, 13.11.2009 - 8 W 20/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 476
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 8 U 46/09
Diese liegt vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen; ohne die Vervollständigung des Vertrages muss eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen sein (st. Rspr., z.B. BGH NJW-RR 2005, 205; BGHZ 170, 311, Rdn. 28). - BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 8 U 46/09
Diese liegt vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen; ohne die Vervollständigung des Vertrages muss eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen sein (st. Rspr., z.B. BGH NJW-RR 2005, 205;… BGHZ 170, 311, Rdn. 28). - OLG München, 19.01.2005 - 7 U 4986/04
Auslegung eines Rechtsanwaltssozietätsvertrags: Umfang der Beteiligung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 8 U 46/09
Dieser Beurteilung steht auch nicht die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG München vom 19.01.2005 (7 U 4986/04, OLGR München 2005, 359) entgegen.